Einer ist besser als viele

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Warum Ihnen als Kunde ein Makleralleinauftrag am meisten nützt!

Ein Partner, der ganz für Sie da ist

Mit der Wahl eines Maklers ist es wie mit der Wahl eines Partners

Mit der Wahl eines Maklers für den Verkauf Ihrer Immobilie ist es wie mit der Wahl eines Partners: Die Wahrscheinlichkeit ist wesentlich höher, dass Sie mit einem einzelnen Partner glücklich werden, der ganz für Sie da ist, als mit mehreren Partnern gleichzeitig, die sich gegenseitig zu überbieten versuchen.

Deshalb ist der qualifizierte Makleralleinauftrag nach wie vor die beste Entscheidung, die Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie treffen können. Wir erklären Ihnen hier kurz die wichtigsten Details.

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Makleralleinauftrag in drei Punkten

Nur ein Makler

Bei einem Makleralleinauftrag kümmert sich nur ein Makler um die Vermarktung Ihrer Immobilie.

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Maximaler Einsatz

Der größte Vorteil eines Makleralleinauftrags: Der Makler ist umso mehr bemüht, die Immobilie möglichst schnell und gut für Sie zu verkaufen. Er wird einen hohen Aufwand betreiben, da er nicht fürchten muss, dass das Objekt auch ohne ihn verkauft wird.

Welche Vorteile hat der Alleinauftrag? →

Befristete Laufzeit

Makleralleinaufträge sind in der Regel auf einen gewissen Zeitraum befristet. Während dieser Frist können Sie den Auftrag für gewöhnlich nicht kündigen, sondern müssen auf das Ende der Laufzeit warten.

Wie kündige ich einen Makleralleinauftrag? →
Qualifiziert

Was ist ein qualifizierter Makleralleinauftrag?

Ein Makleralleinauftrag heißt erst einmal lediglich, dass sich nur ein Makler um den Verkauf Ihrer Immobilie kümmert. Finestep Immobilien arbeitet ausschließlich mit qualifizierten Makleralleinaufträgen – ganz einfach, weil wir unseren Kunden den besten Service bieten wollen.

„Qualifiziert“ steht dafür, dass wirklich ausschließlich der Makler die Immobilie vermarktet und der Eigentümer nicht zusätzlich noch privat ohne den Makler verkaufen kann.

Solche Verträge gibt es auch, sie heißen „einfacher Makleralleinauftrag“. In diesem Fall kann der Eigentümer sich nebenher auch noch selbst nach Interessenten umsehen, und wenn er privat einen Käufer findet, erhält der Makler keine Provision – trotz Alleinauftrag.

Wie Sie schon sehen, läuft diese Art der Zusammenarbeit allerdings der ganzen Idee der Maklerbeauftragung zuwider. Deshalb verzichten wir auf solche Aufträge – zu Ihrem Besten. Denn wenn Sie schon mit einem Makler zusammenarbeiten, sollen Sie Ihre Hände auch wirklich frei haben.

Ihre Vorteile

Welche Vorteile hat der Makleralleinauftrag?

Wieso nur ein Makler statt mehrere? Die Praxis hat ein ums andere Mal gezeigt: Allgemeine Makleraufträge führen zu längeren Verkaufszeiten und schlechteren Verkaufspreisen. Denn ein Makler wird sich für ein Objekt, das jeden Tag auch ein anderer Makler verkaufen kann, notgedrungen nicht so sehr einsetzen wie für eines, für das er – und sein Ruf – ganz allein verantwortlich ist.

Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag können Sie sich dagegen sicher sein:

01

Schnell und effizient

Ihr Makler wird alles geben, Ihr Objekt so schnell und so gut wie möglich zu verkaufen. Denn nur dann erhält er seine Provision.

02

Aus einer Hand

Allen Interessenten an Ihrer Immobilie steht ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die Vermarktung läuft seriös aus einer Hand.

03

Nur eine fixierte Provision

Sie zahlen garantiert nur eine fixierte Provision. Bei mehreren Maklern ist zum einen nicht sicher, welche Provision Sie am Ende zahlen müssen, wenn nicht sogar mehr als eine.

04

Full Service

Sie erhalten eine professionelle Beratung, Vermarktung und Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs. Sie als Eigentümer können sich für die Laufzeit des Vertrages entspannt zurücklehnen.

05

Zeitbefristung

Ihr Makler hat eine befristete Zeit, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sollte der Verkauf entgegen aller Erwartungen und Erfahrungen doch nicht in dieser Zeit stattfinden, können Sie einen anderen Makler beauftragen.

Kündigung

Wie kündige ich einen Makleralleinauftrag?

Hier wird häufig der Haken am Makleralleinauftrag genannt: Befristete Aufträge – welche auch von Finestep ausschließlich gegeben werden – sind in der Regel nicht kündbar.

Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie triftige Gründe vorweisen können, zu denen folgende zählen:

  • Wir haben Ihre Immobilie nicht im Internet beworben, obwohl es vertraglich vereinbart war.
  • Wir haben keine Besichtigungen durchgeführt, obwohl es Interessenten für Ihre Immobilie gab.
  • Wir haben wissentlich falsche Angaben gemacht.
  • Wir haben Ihr Vertrauen missbraucht, indem wir zum Beispiel den Kaufpreis gedrückt haben, um das Objekt an Bekannte oder Familienangehörige zu verkaufen.

Unser Versprechen

Wie Sie sehen, würden diese Gründe nicht nur ausreichen, Ihren Vertrag mit uns zu kündigen, sondern auch, dass wir unser Maklerbüro gleich ganz zusperren. Schließlich haben wir Finestep ausschließlich aus dem Grund gegründet, unseren Kunden einen besseren Service bieten zu können. Dafür stehen wir mit unseren Unternehmenswerten.

Unser Service
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